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Award 2025

HOCHSPRUNG Award
HOCHSPRUNG-Award 2025

Startups gesucht: Zukunft der Gesundheit – Innovationen im Bereich Gesundheitsversorgung und Prävention

Wettbewerb für Gründungen aus der Hochschule

Der demografische Wandel, neue Formen von Arbeit, der zunehmende Fachkräftemangel im deutschen Gesundheits- und Pflegewesen und die wachsende Belastung im Alltag stellen unsere Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Die Förderung der Gesundheit und die gezielte Vorbeugung von mentalen und körperlichen Krankheiten sind deshalb von großer Bedeutung.

Wir brauchen innovative Technologien und Geschäftsideen, die Lösungen für Herausforderungen im Bereich der Gesundheitsversorgung und Prävention liefern.

Wie können wir besser …

  • die mentale Gesundheit von (jungen) Menschen stärken?
  • pflegende Angehörige entlasten?
  • chronischen Erkrankungen frühzeitig vorbeugen?
  • digitale Technologien und KI sinnvoll in Prävention und Versorgung integrieren?
  • gesunde Lebensjahre verlängern und die Lebensqualität im Alter steigern?
  • niedrigschwellige Wellness-Angebote für alle Einkommensgruppen zugänglich machen?
  • neue Ansätze der Longevity-Forschung in alltagstaugliche Lösungen übersetzen
  • Communities und Austauschformate schaffen, die Selbstfürsorge, Verbundenheit und gesunde Routinen fördern?
  • Menschen zu mehr Bewegung und gesunder Ernährung motivieren und sie dabei nachhaltig unterstützen?
  • Selfcare als präventive Gesundheitsmaßnahme gesellschaftlich verankern
  • den Zugang zu Gesundheitsangeboten erleichtern – unabhängig von Herkunft, Alter oder Wohnort?

Startups gesucht: Jetzt bewerben!

Ob digitale Gesundheitsanwendungen, smarte Assistenzsysteme, neue Versorgungsmodelle, kreative Lösungen zur Gesundheitsförderung, Bildungs- und Awareness-Kampagnen oder Plattformen zur Vernetzung von Akteuren im Gesundheitswesen – wir suchen die besten Gründungsprojekte aus bayerischen Hochschulen, die die Zukunft der Gesundheit gestalten.

Bewerbt euch für den HOCHSPRUNG-Award und bringt eure Innovation auf den Weg – für ein gesünderes Morgen!

HOCHSPRUNG-Award 2025

Für die drei besten Teams werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 9.000 € vergeben.

In diesem Jahr gibt es wieder einen Publikumspreis für den besten Pitch (1.000 €) sowie einen Sonderpreis (1.000 €) für die Hochschulen mit den meisten Bewerbungen zu gewinnen.

Die sechs besten Teams pitchen am 2. Juli 2025 vor Jury und Publikum auf der HOCHSPRUNG-Konferenz.

Die Bewerbungsfrist endet am 19. Mai 2025.

FAQ

Falls du weitere Fragen hast, kontaktiere uns gerne unter kontakt@hochsprung.de

Der HOCHSPRUNG-Award dient der Auszeichnung von Gründungsprojekten aus allen staatlichen und kirchlichen Hochschulen sowie Universitätsklinika in Bayern. Mindestens ein Teammitglied war oder ist an einer dieser Hochschulen immatrikuliert oder anderweitig assoziiert (Arbeitsvertrag, Stipendium o.ä.).

Mitmachen können Gründerinnen und Gründer oder Gründerteams, deren Gründungsprojekt durch eine Lehrveranstaltung oder ein anderes Angebot (z.B. Gründungsberatung, Entrepreneurship-Center, studentische Initiative) an einer öffentlichen oder privaten Hochschule in Bayern inspiriert oder unterstützt wurde und deren Gründungsprojekt auf unternehmerische Weise einen Beitrag zur Lösung eines gesellschaftlichen Problems leistet.

Die Unternehmen dürfen nicht älter als drei Jahre alt sein. Es muss noch keine Gründung vorliegen, aber nachweisbare erste Schritte in Richtung einer Realisierung des Gründungsprojekts müssen vollzogen worden sein. Das können z.B. Prototypenentwicklung, Gewinnung von Kooperationspartnern oder Pilotkunden, Marketingmaßnahmen, Einwerben von Fördergeldern oder die Gründung sein.

Der HOCHSPRUNG-Award ist kein Ideenwettbewerb.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular.

Bei den Feldern wo es eine Begrenzung durch Vorgabe einer maximalen Zeichenzahl gibt, ist dies bereits automatisch hinterlegt. Wenn ihr euch die Texte z.B. in Word vorbereiten möchtet, könnt ihr euch an den Teilnahmebedingungen orientieren. Dort ist die Gliederung vorgegeben.

Die Teilnahme am Wettbewerb kann als Einzelperson oder im Team erfolgen.

HOCHSPRUNG erstattet die Kosten der An- und Abreise zur Preisverleihung am 2. Juli 2025 für bis zu drei Teammitglieder. Es gelten die Bedingungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

Die eingereichten Bewerbungen der Wettbewerbsteilnehmerinnen und  -teilnehmer werden bis zum Ende des Wettbewerbs vertraulich behandelt. Danach dürfen die Gründungsprojekte im Rahmen des Projekts HOCHSPRUNG ggfs. für Marketingzwecke, beispielsweise Vorstellung auf der HOCHSPRUNG-Webseite, im HOCHSPRUNG-Newsletter sowie im Rahmen von HOCHSPRUNG-Veranstaltungen genutzt werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wettbewerbs erklären sich mit der Nennung ihres Namens und des Vorhabens im Rahmen des Wettbewerbs und für die spätere Veröffentlichung über die HOCHSPRUNG-Kanäle einverstanden. Film- und Fotoaufnahmen dürfen vom Veranstalter für die eigene Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer willigen ein, dass ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Namen, E-Mail und Anschrift, über die Dauer des Wettbewerbs hinaus gespeichert werden. Die Speicherung kann jederzeit nach Ablauf des Wettbewerbs mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Falsche Angaben bei der Bewerbung führen zum Ausschluss.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen den Veranstalter von allen denkbaren Ansprüchen Dritter frei, die aus etwaigen Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten durch die eingereichten Unterlagen hergeleitet werden könnten.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Aussagen von Jurymitgliedern und anderer am Wettbewerb teilnehmenden Personen.

Der Veranstalter bestimmt den Ablauf des Wettbewerbs. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ohne Bekanntgabe von Gründen abzubrechen. Es bestehen keine Ansprüche der Teilnehmer auf einen bestimmten Preis. Beim Fehlen preiswürdiger Beiträge wird von einer Preisvergabe abgesehen.

Es gilt das deutsche Recht. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Beihilferechtlicher Hinweis (De-minimis-Verordnung): Bei den Preisgeldern des HOCHSPRUNG-Awards handelt es sich um staatliche Beihilfen, die im Rahmen der De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt werden. Die Summe der De-minimis-Beihilfen, die einem Unternehmen gewährt werden, darf in einem Zeitraum von 3 Jahren 300.000 € nicht übersteigen.

Der Teilnehmende erkennt mit der Einreichung seiner Bewerbung um den HOCHSPRUNG-Award die Teilnahmebedingungen an.

Die Jury berücksichtigt bei ihrer Bewertung fünf Kriterien.

1) Geschäftsidee

2) Bezug zum Thema Gesundheitsversorgung und Prävention

3) Innovationsgrad

4) Wirtschaftliche Erfolgschancen

5) Team

Außerdem geht eure Performance beim Live-Pitch mit in die Bewertung ein.

3 Minuten für eure Idee.

Die Jury wählt im Vorfeld die sechs besten Gründungsprojekte aus. Die Finalisten haben in einem dreiminütigen Pitch Zeit, vor Jury und Publikum ihr Gründungsprojekt vorzustellen. Anschließend folgt eine kurze Fragerunde der Jury.

Nach dem Pitch wird die Jury die Sieger küren und die Preise übergeben.

Benötigt ihr Tipps für einen erfolgreichen Pitch? Dann wendet euch an die Gründungsberater eurer Hochschule oder natürlich auch an das HOCHSPRUNG-Team unter kontakt@hoch-sprung.de.

Wir werden euch rechtzeitig benachrichtigen. Die Preisverleihung findet am 2. Juli 2025, 16.30 Uhr, statt. Reserviert euch diesen Termin schon im Terminkalender!